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Businessplan made in Berlin -
Fördermittel­beratung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Businessplan Berlin („Auftragnehmer“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB („Auftraggeber“) über Unternehmensberatung, Businessplan-Erstellung und Darlehensvermittlung.

2. Leistungen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Auftrag. Dieser kann insbesondere die Erstellung von Businessplänen, Finanzplanungen, betriebswirtschaftliche Beratung sowie die Vermittlung von Darlehen umfassen. Die wirtschaftliche Entwicklung und der Erfolg eines Vorhabens hängen von verschiedenen Faktoren ab. Die Entscheidung über eine Finanzierung und deren Konditionen liegt letztlich beim jeweiligen Darlehensgeber.

3. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung. Für die Richtigkeit der bereitgestellten Angaben ist der Auftraggeber verantwortlich.

4. Darlehensvermittlung
Wir unterstützen unsere Kunden bei der Suche nach geeigneten Finanzierungsmöglichkeiten und begleiten sie bei der Vorbereitung und Vermittlung von Darlehen. Die Tätigkeit erfolgt im Rahmen der jeweils erforderlichen gesetzlichen Erlaubnisse, insbesondere nach § 34c GewO. Die Auswahl und Entscheidung über eine Finanzierung sowie deren individuelle Konditionen erfolgt durch den jeweiligen Darlehensgeber. Unser Ziel ist es, unsere Kunden bestmöglich bei der Vorbereitung und Vermittlung einer passenden Finanzierung zu unterstützen.

5. Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung. Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.

6. Haftung
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und mit der gebotenen Sorgfalt. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Beratungsleistungen, Planungen und Prognosen können wirtschaftliche Entwicklungen nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden. Für daraus resultierende Abweichungen von tatsächlichen Entwicklungen oder Entscheidungen Dritter, insbesondere von Banken und Finanzierungspartnern, kann keine Gewähr übernommen werden.

7. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin. Die Erlaubnis zur Darlehensvermittlung nach § 34c GewO wurde durch das Bezirksamt Spandau von Berlin erteilt.
Stand: September 2026


Businessplan Berlin
Katrin Andresen
IHK Kauffrau
Am Maselakepark 24
13587 Berlin